Asyl / Einwanderung
Die AfD steht zum Grundrecht auf Asyl, wie in Art. 16a des GG festgelegt, für politisch verfolgte Menschen. Bei Wegfall des Asylgrundes muss die Rückführung erfolgen, wie auch im Falle der Ablehnung des Asylantrages und bei Straffälligkeit. Die Duldungspraxis der kommunalen Ausländerämter ist zu beenden. Wir sind strikt gegen die Einrichtung sogenannter „sicherer Häfen“ o.ä., mit dem Ziel, Asylsuchende entgegen der Dublin III Verordnung, im Kreis Bergstraße aufzunehmen. Das Asylgesetz sieht vor, dass Asylbewerber in den Erstaufnahmeeinrichtungen überwiegend Sachleistungen erhalten. Diese Praxis ist nach Abschluss des Erstaufnahmeverfahrens beizubehalten, um zu verhindern, dass Anreize für missbräuchliche Nutzung des Asylrechts entstehen. Dem Steuerzahler ist nicht zuzumuten, dass Geldbeträge in die Heimatländer übertragen werden. Es ist zwischen Asylrecht und Einwanderung zu unterscheiden , falls in bestimmten Bereichen dauerhafter Bedarf an qualifizierter Einwanderung besteht, kann dies von der AfD u.U. unterstützt werden. Asylsuchende, welche sich als minderjährig ausgeben und keine authentischen Ausweisdokumente vorlegen, müssen mit Maßnahmen zur Altersfeststellung rechnen.
Integration
Die Praxis, Asylsuchenden eine breite Palette an kostenlosen Integrationsmaßnahmen zu gewähren, ohne diese auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen, ist zu beenden. Integration ist keine Bringschuld unseres Staates. Trotzdem ist es unverzichtbar, den Asylsuchenden unsere Werte zu vermitteln, um mögliche spätere Differenzen in unserer Gesellschaft zu vermeiden.
Richtig 👍 . Ich bin die letzte die etwas gegen Ausländer hat , aber was zuviel ist , ist zuviel ! Wo sollen die ganzen Menschen hin ? Wir haben nicht einmal genug Wohnraum für UNSERE jetzigen Deutschen Bewohner !