Meinungsfreiheit
Artikel 5 des Grundgesetzes folgend, hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Die AfD steht uneingeschränkt zu diesem Artikel. Viele Bürger bekamen in den letzten Jahren zunehmend den Eindruck, einer Einschränkung dieser Grundrechte, welche sich darin äußert, dass sachliche Kritik an aktuellen politischen Themen bzw. die Auseinandersetzung mit diesen, vielfach als „Populismus“ bezeichnet wird. Die Gesellschaft muss wieder zu einer unvoreingenommenen Diskussionskultur zurückfinden, sie ist Ausdruck einer funktionierenden und gesunden Demokratie.
Respektvoller Umgang in Politik und Gesellschaft
Die AfD respektiert andere politische Überzeugungen und Parteien, abgesehen von extremistischen Ausprägungen. Wir fördern die politische Willens- und Meinungsbildung, das bedeutet, jeder Bürger muss die Möglichkeit haben, sich völlig frei von Diffamierungen und Verleumdungen, eine eigene Meinung bilden zu können. Gleichfalls müssen die Vertreter der politischen Parteien wieder zur Fähigkeit, der respektvollen und sachlichen politischen Auseinandersetzung gelangen.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
Die bestehenden Anforderungen, ein Bürgerbegehren erfolgreich in einen entsprechenden Bürgerentscheid münden zu lassen, müssen deutlich gesenkt werden, um dem Bürger mehr Mitsprache- bzw. Entscheidungsmöglichkeiten zu geben. Besonders im kommunalen Umfeld ist das wichtig.